Böllerschützen - Chronik
Chronologie
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1988 | Drei Schützenbrüder, Manfred Bösl, Johann Rinn und Josef Schmalzl legen den Grundstock für eine Böllergruppe. |
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1988 | Anschaffung von drei Vereins-Handböllern. |
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1995 | Gründung einer Böllergruppe, zum Gauschützenfest am 24. Juni, mit 13 Stammschützen. |
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1997 | Anschaffung einer neuen Bekleidung für die Mitglieder der Böllergruppe, Lederhose und Schützenjanker. |
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1998 | Die Mitgliederzahl steigt auf 23 aktive Böllerschützen. |
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2000 | Unser Schützenbruder Franz Haberler schnitzt ein "Vereinstaferl" für die Böllergruppe. |
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2002 | Zwei weitere Böllerschützen verstärken unsere sehr aktive Gruppe. |
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2003 | Die Böllerschützen haben sich entschlossen, zu einer sauberen Vereinstracht gehört ein Hut. Anschaffung einer passenden Kopfbedeckung. |
Anlass zum Böllerschießen
Das Böllerschießen entwickelte sich als begleitendes Element für ganz bestimmte Anlässe in kirchlichem und weltlichen Jahreslauf und ist Bestandteil vorrangiger Bräuche und Traditionen.
Da aber Bräuche sich regional unterscheiden und sie sich stets weiterentwickeln, bzw. Brauchtum auch jederzeit neu entsteht, gibt es auch keinerlei Anspruch auf eine einheitliche und gleichermaßen für alle Orte und Regionen im Lande geltende Bedürfnisregelung zu welchen Anlässen geschossen wird.
Beim Schützenverein Tannenwald Berngau e. V. wird zu folgenden Anlässen geböllert:![]() |
Königsproklamation |
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Vereinsjubiläum |
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Hochzeit von Vereinsmitgliedern |
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Runde Geburtstage vom Vereinsmitgliedern, meist ab dem 50. |
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Beerdigungen von Vereinsmitgliedern |
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Anschießen von Vereinsfesten und Festzügen |
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Neujahrsanschießen |
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Sowie zur Eröffnung von anderen hohen weltlichen und krichlichen Festen. |
Akzeptanz der Böllerschützen
Wenn wir als Böllerschützen unsere Tradition aufrecht erhalten wollen, müssen wir in erster Linie in unserem Wirkungsfeld, das heißt in unseren Heimatgemeinden oder in unserem Landkreis die Akzeptanz der Bevölkerung, also der Gemeinschaft in unserem Umfeld erlangen.
Diese Akzeptanz erhalten wir aber nur dadurch, dass wir uns an bestimmte Regeln halten, die uns zum einen der Gesetzgeber erteilt und die wir uns durch den BSSB selbst gegeben haben.
Das Böllerschießen war und ist immer eine besondere Ehrerweisung und sollte deshalb auch nur verdienten Mitgliedern der Gemeinschaft, bzw. des öffentlichen Lebens sowie unseren Schützenschwestern und Schützenbrüdern vorbehalten sein. Auf keinen Fall sollten damit kommerzielle Zwecke und Ziele unterstützt werden.